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BGH, 13.02.2012 - V ZB 264/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das eine Sicherungshaft anordnende Gericht bei Nichteröffnung und Nichtaushändigung des Haftantrags gegenüber dem Betroffenen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; AufenthG § 106 Abs. 2 S. 1
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das eine Sicherungshaft anordnende Gericht bei Nichteröffnung und Nichtaushändigung des Haftantrags gegenüber dem Betroffenen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftrecht - Abschiebehaftsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hildesheim, 14.07.2011 - 13 XIV 8522
- AG Hildesheim, 09.11.2011 - 13 XIV 8522
- LG Hildesheim, 09.11.2011 - 5 T 304/11
- BGH, 13.02.2012 - V ZB 264/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …
Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 264/11
1. Die mit einem Antrag nach § 62 FamFG gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG statthafte (vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151) und im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. - BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der …
Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 264/11
Das Fehlen der ordnungsgemäßen Anhörung drückt der gleichwohl angeordneten Haft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 10 m. w. N.). - BGH, 01.12.2011 - V ZB 179/11
Verletzung des rechtlichen Gehörs eines in die Bundesrepublik Deutschland …
Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 264/11
Notwendig ist vielmehr, dass dem Betroffenen vor der Anordnung der Sicherungshaft der Haftantrag ausgehändigt wird (siehe nur Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 179/11 Rn. 3, juris).